EMMISSIONSHÄUSER UND FONDSBERATUNG
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Betreuung und Beratung von Emissionshäusern geschlossener Fonds. Sie profitieren dabei von unserem konstruktiven und ganzheitlichen Prüfungsansatz.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Begutachtung von Verkaufsprospekten nach IDW S 4
- Prüfung von Leistungsbilanzen
- Prüfungen gemäß § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Prüfung von Jahresabschlüssen der IDW S 14 Fondsgesellschaften (auch nach KAGB)
Begutachten von Verkaufsprospekten (IDW S 4)
Die freiwilligen Beurteilungen eines Verkaufsprospektes über Vermögensanlagen gemäß dem IDW Standard 4 oder IDW S 14 spielen seit Jahren eine wesentliche Rolle bei der Prospektierung geschlossener Fonds. Das Gutachten hat sich als Leitfaden für Emittenten etabliert, aber auch Anlegern und insbesondere dem Vertrieb dienen die Gutachten nach dem IDW-Standard als Orientierung.
Ziel des IDW S 4, IDW S 14 ist es zu prüfen, ob in dem Verkaufsprospekt die für die Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben in gedanklich geordneter Form – d.h. klar, eindeutig und verständlich - gemacht werden. Zu einer Prospektbeurteilung gemäß des IDW Standards gehören damit Feststellungen zur Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben, einschließlich der Plausibilität der im Verkaufsprospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Fondsgesellschaften erstellen wir Ihr Prospektgutachten zeitnah, präzise und zuverlässig. Wichtig sind uns dabei selbstverständig die hohe Qualität des Gutachtens und dass der Vertrieb Ihrer Vermögensanlage pünktlich beginnen kann.
Prüfung von Leistungsbilanzen
Eine Leistungsbilanz richtet sich an jeden Anleger, der sich für geschlossene Fonds oder Beteiligungen interessiert. Die Leistungsbilanz stellt einen Nachweis über die aktuellen Ergebnisse dar, und dient gleichzeitig als ein sogenannter Soll/Ist-Vergleich. Die Anbieter eines geschlossenen Fonds erläutern in Leistungsbilanzen die erzielten Ergebnisse der einzelnen Fonds, insbesondere deren Ausschüttungen und Einnahmen, die den prognostizierten Werten des Verkaufsprospektes gegenüberstehen.
Prüfungen gemäß § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben durch das Wertpapierhandelsgesetz vorgegebene Meldepflichten und Verhaltensregeln zu beachten. Durch die Prüfung wird die Einhaltung dieser Vorschrift beurteilt. Die Berichterstattung erfolgt gegenüber dem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Prüfung von Jahresabschlüssen der Emissionshäuser und Fondsgesellschaften
Fondsgesellschaften haben gemäß KAGB VermAnlG unabhängig von ihrer Größenordnung ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht prüfen zu lassen. Durch unser Spezialwissen zu geschlossenen Fonds verfügen wir über die notwendige Kompetenz, eine schnelle und qualifizierte Prüfung Ihres Jahresabschluss zu durchzuführen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Prüfung ihres Jahresabschlusses und des Lageberichtes oder
- Erstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses
- Prüfung des Konzernabschlusses oder Erstellung des Konzernabschlusses
Bitte sprechen Sie mit uns und fordern Sie unser unverbindliches Angebot an.