ÖFFENTLICHER SEKTOR
Die Prüfung der Gebietskörperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand gehört zu einem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei. Als eine der ersten Kanzleien im Münsterland durften wir die Kommunen bei ihrer Umstellung der Kameralistik auf die Doppik unterstützen. Wir verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen bei der Prüfung von Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Ebenso prüfen wir Betriebe gewerblicher Art unter besonderer Berücksichtigung der landesrechtlichen Sondervorschriften.
Unser Leistungsspektrum:
- Prüfung von Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Gebietskörperschaften
- Jahresabschlussprüfungen von Betrieben gewerblicher Art unter besonderer Berücksichtigung der Sondervorschriften
- Prüfungen nach § 53 HGrG
Bitte sprechen Sie mit uns und fordern Sie unser unverbindliches Angebot an.