WIRTSCHAFTSPRÜFER
§ 57a WPO verpflichtet Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchführen, zur Teilnahme an einer externen Qualitätskontrolle.
Wir sind von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin seit dem Jahr 2001 als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert. Seitdem haben wir unsere Erfahrungen und unser Wissen bezüglich der Durchführung von externen Qualitätskontrollen gem. § 57a WPO (Peer Review) ständig erweitert. Als mittelständische Kanzlei kennen wir die Strukturen und Arbeitsabläufe gerade in kleineren und mittelständischen WP-Kanzleien und führen die Qualitätskontrollprüfung in Ihrer Kanzlei unter diesem Blickwinkel durch. Sie können sich dabei neben unserem Fachwissen auf kollegiale Zusammenarbeit, Termintreue und unsere Verschwiegenheit verlassen.
Unser Leistungsspektrum:
- Durchführung der externen Qualitätskontrolle
- Durchführung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung (Berichtskritik, auftragsbegleitende Qualitätssicherung)
- Beurteilung der internen Nachschau
- Einbringung von zahlreichen und wertvollen Erfahrungen im Rahmen der Qualitätssicherung (Peer Review, Sonderprüfungen)
Bitte sprechen Sie mit uns und fordern Sie unser unverbindliches Angebot an.